Bauliche Vorhaben sind gemäß dem Steiermärkischen Baugesetz vor dem Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich anzuzeigen.
zB.:
Neu-, Um- und Zubau
Errichtung eines Carports oder Nebengebäude
Tausch von Zentralheizungsanlagen
Aufstellung von TV-Satellitenantennen, Solaranlagen, Photovoltaikanlagen oder deren Anbringung an Bauwerken.
Bitte mitbringen:
- Ansuchen um Baubewilligung oder Meldeanzeige ,
- Skizze des Bauvorhabens