Bauanzeigen

Bauliche Vorhaben sind gemäß dem Steiermärkischen Baugesetz vor dem Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich anzuzeigen. 

zB.: 

Neu-, Um- und Zubau

Errichtung eines Carports oder Nebengebäude

Tausch von Zentralheizungsanlagen

Aufstellung von TV-Satellitenantennen, Solaranlagen, Photovoltaikanlagen oder deren Anbringung an Bauwerken.


Bitte mitbringen:

  • Ansuchen um Baubewilligung oder Meldeanzeige ,
  • Skizze des Bauvorhabens

Zuständig

  • Macher Katharina (Gemeindesekretärin - Bürgerservice, Bauamt, Tourismus, Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungsmeldungen, Meldewesen)

Formulare

  • Bau & Umwelt
    • BAU - Baubewilligungspflichtige Vorhaben (163 KB)
      Hinweis
      Hinweis

      § 19 nach steiermärkischem Baugesetz


      Baubewilligungspflichtige Vorhaben

      Sind zum Beispiel:


      1.Neu-, Zu- oder Umbauten von baulichen Anlagen sowie größere Renovierungen

      2.Nutzungsänderungen, 

      3.die Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Abstellflächen für Kraftfahrzeuge oder Krafträder, Garagen und der dazu erforderlichen Zu- und Abfahrten;

      4.Feuerungsanlagen für feste oder flüssige Brennstoffe von mehr als 400 kW Nennwärmeleistung 

      5.Photovoltaikanlagen mit einer installierten elektrischen Engpassleistung von mehr als 500 kWp und solarthermische Anlagen mit einer Brutto-Fläche von insgesamt mehr als 3 000 m²

      6.Lagerung von Treib- und Kraftstoffen sowie sonstigen brennbaren Flüssigkeiten mit einer Lagermenge über 60 l sowie die Lagerung von Heizöl mit einer Lagermenge über 300 l

      7.die ortsfeste Aufstellung von Motoren, Maschinen, Apparaten oder Ähnlichem


      Genauere Informationen dazu: RIS - Baugesetz §19

    • BAU - Baubewilligungspflichtige Vorhaben im vereinfachten Verfahren (156 KB)
      Hinweis
      Hinweis

      § 20 nach steiermärkischem Baugesetz


      Baubewilligungspflichtige Vorhaben im vereinfachten Verfahren


      sind zum Beispiel:

      1.Neu-, Zu- oder Umbauten von Kleinhäusern;

      2.die Errichtung, Änderung oder Erweiterung von;

      Abstellflächen oder Garagen, Schutzdächern, Nebengebäuden, Einfriedungen von mehr als 1,5m, Feuerungsanlagen, Photovoltaikanlagen uvm.


      Genauere Informationen dazu: RIS - Baugesetz §20

    • BAU - Meldepflichtiges Vorhaben (144 KB)
      Hinweis
      Hinweis

      § 21 nach steiermärkischem Baugesetz


      Meldepflichtige Vorhaben 


      sind zum Beispiel:

      Die Errichtung, Änderung oder Erweiterung von;

      Abstellflächen, Schutzdächern, Nebengebäuden, Pergolen, Gewächshäuser,... von nicht mehr als 40m² Gesamtfläche

      Einfriedungen bis zu einer Höhe von 1,5m,  Stützmauern von mehr als 0,5 m Ansichtshöhe, Feuerungsanlagen bis 8 kW, Austausch von Feuerungsanlagen, Photovoltaikanlagen uvm.


      Genauere Informationen dazu: RIS - Baugesetz §21

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