Bauförderung

hausbau

Um Bauförderung kann angesucht werden, nach der erteilten Benützungsbewilligung eines Bauobjektes.

Die Bauförderung ist für Neu- und Zubau eines Wohngebäudes, welches ausschließlich mit erneuerbaren Energieträgern beheizt wird. 

Wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt werden, können bis zu 25% der vorgeschriebenen und bezahlten Bauabgabe rückerstattet werden.


Das Formular "Ansuchen um Bauförderung" zusammen mit der Benützungsbewilligung im Gemeindeamt abgeben oder per Mail an gde@st-kathrein-offenegg.gv.at senden.

Zuständig

  • Macher Katharina (Gemeindesekretärin - Bürgerservice, Bauamt, Tourismus, Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungsmeldungen, Meldewesen)

Formulare

  • Bauförderung der Gemeinde - Bauabgabe (371 KB)
    Hinweis
    Hinweis

    Wenn ein Neu- oder Zubau eines Wohnhauses ausschließlich mit erneuerbaren Energieträgern (Scheitholz, Hackschnitzel, Pellets, Nahwärme, Solarenergie, Wärmepumpe mit Ökostrom) beheizt wird, kann die Gemeinde einmalig eine Erstattung von 25 % der vorgeschriebenen und bezahlten Bauabgabe gewähren.



    Antragstellung erfolgt mit diesem Formular und den entsprechenden Nachweisen im Gemeindeamt oder unter gde@st-kathrein-offenegg.gv.at

    Die Fördervoraussetzungen müssen eingehalten werden.

Zuständigkeiten