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Um Bauförderung kann angesucht werden, nach der erteilten Benützungsbewilligung eines Bauobjektes.
Die Bauförderung ist für Neu- und Zubau eines Wohngebäudes, welches ausschließlich mit erneuerbaren Energieträgern beheizt wird.
Wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt werden, können bis zu 25% der vorgeschriebenen und bezahlten Bauabgabe rückerstattet werden.
Das Formular "Ansuchen um Bauförderung" zusammen mit der Benützungsbewilligung im Gemeindeamt abgeben oder per Mail an gde@st-kathrein-offenegg.gv.at senden.
Wenn ein Neu- oder Zubau eines Wohnhauses ausschließlich mit erneuerbaren Energieträgern (Scheitholz, Hackschnitzel, Pellets, Nahwärme, Solarenergie, Wärmepumpe mit Ökostrom) beheizt wird, kann die Gemeinde einmalig eine Erstattung von 25 % der vorgeschriebenen und bezahlten Bauabgabe gewähren.
Antragstellung erfolgt mit diesem Formular und den entsprechenden Nachweisen im Gemeindeamt oder unter gde@st-kathrein-offenegg.gv.at
Die Fördervoraussetzungen müssen eingehalten werden.
Montag, Mittwoch, Freitag08:00 - 12:00 Uhr
zusätzlich Montag
16:00 - 19:00 Uhr
und Mittwoch
14:00 - 16:00 Uhr
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