Das Kathreinerhaus ist ein Veranstaltungsgebäude und beinhaltet
- einen Veranstaltungssaal mit Schank und Bühne
- Foyer mit Schank
- Damen-, Herren-, und Behindertengerechte Toilette
- Küche
Die beiden Schankanlagen (Foyer & Saal) sind vollausgestattet mit Gläserspüler, Gläser, Tabletts, Kaffeemaschinen. Die Veranstaltungstätte verfügt über ausreichend Tische & Sessel (31 Tische/219 Sessel) und 2 Beamer samt Leinwand (Foyer & Saal). Vor dem Kathreinerhaus sind viele kostenfreie Parkplätze vorhanden und auch der Vorplatz kann für Veranstaltungen bei Bedarf genutzt werden. Die Veranstaltungstätte ist barrierefrei und somit auch für Rollstuhlfahrer geeignet.
Das Kathreinerhaus ist ideal für
- Konzerte
- Feste
- Bälle
- Hochzeiten
- Theater
Das Kathreinerhaus ist für bis zu 200 Personen geeignet und kann über das Gemeindeamt gebucht werden. Für Catering bitten wir mit den Kathreiner Wirten direkt Kontakt aufzunehmen.
Die Tarife und weitere Informationen können in der Kathreinerhausordnung nachgelesen werden.
Übersichtsplan_Kathreinerhaus.pdf herunterladen (0.15 MB)
Terminanfragen stellen sie bitte an Katharina Macher (siehe Kontaktdaten)
Veranstaltungssaal mit Bühne und Schank
Schankanlage im Veranstaltungssaal
Schank im Eingangsbereich
Mit diesem Formular können Veranstaltungen in der Gemeinde angemeldet werden.
Meldepflichtige Veranstaltungen § 7; Kleinveranstaltungen (unter 300 Teilnehmer), mobile Veranstaltungen (nach §10), in Gastgewerbebetrieben und nicht von Betriebsinhaber abgehalten werden, müssen spätestens 2 Wochen vor Beginn angemeldet werden.
Anzeigepflichtige Veranstaltungen § 8; (300-1000 Teilnehmer) außerhalb einer genehmigten Veranstaltungsstätte, müssen mindestens 6 Wochen vor Beginn schriftlich angemeldet werden. Die Gemeinde kann mit Bescheid Auflagen zur Durchführung der Veranstaltung auf Kosten des Veranstalters vorschreiben
Bewilligungspflichtige Veranstaltungen § 9; (>1000 Teilnehmer) müssen 3 Monate vor Beginn bei der Bezirkshauptmannschaft Weiz angemeldet werden.
Für Märkte oder Straßensperren muss beim Bürgermeister eine Ausnahmegenehmigung eingeholt werden. Landesstraßen-Sperren sind bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft eingeholt werden.
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Montag, Mittwoch, Freitag08:00 - 12:00 Uhr
zusätzlich Montag
16:00 - 19:00 Uhr
und Mittwoch
14:00 - 16:00 Uhr
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