Privatwege - Förderung

ein Haus mit Büschen im Hintergrund

Die Gemeinde St. Kathrein am Offenegg unterstützt Gemeindebewohner, welchen ihren Hauptwohnsitz bei uns haben, mit einer Privatwegeförderung.

Der Antrag muss im Gemeindeamt abgegeben werden und wird laut den bestehenden Richtlinien bearbeitet.

Gefördert werden 25% der Laufmeterkosten laut der Richtlinien.

Förderungsrichtlinien (127 KB) - .PDF

Formulare

Zuständigkeiten