Gemeindewerkstatt

Gemeindewerkstatt mitten im Ortskern

Die Gemeindewerkstatt wurde auf Initiative eines Vereins "wiederbelebt". Das Gebäude war vor vielen Jahren das Probelokal des Musikvereins. Als der Musikverein in die neuen Proberäume des Kathreinerhauses übersiedelt ist, waren die Räumlichkeiten ungenutzt. Der Verein "Gemeindewerkstatt" erarbeitete ein Konzept, stellte es der Gemeinde vor und es wurde schließlich zusammen umgesetzt. 


Das Veranstaltungsgebäude ideal für kleine Veranstaltungen (Kabarett, Seminare, Kochkurse, Feiern) - Sitzplätze: 48 


Vorhandenes Inventar:

48 Stühle

4 Tische

1 Beamer mit Leinwand

Küche mit Kaffemaschine, Kühlschrank, Gefrierschrank, E-Herd mit Backrohr, Geschirrspülmaschine, Besteck, Teller, Kaffeehäferl 

Abstellraum

WC (öffentliches WC ist nebenan)




Veranstaltungsraum mit BestuhlungVeranstaltungsraum mit Bestuhlung

Veranstaltungsraum GemeindewerkstattVeranstaltungsraum mit Küche für Ausschank

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Kontakt

OrtDorf 100
8171 Sankt Kathrein am Offenegg I.Viertel
Telefon+43 3179 8231
E-Mail-Adressekanzlei@st-kathrein-offenegg.gv.at

Formulare

  • Veranstaltung - Anmeldung in der Gemeinde
    Hinweis
    Hinweis

    Mit diesem Formular können Veranstaltungen in der Gemeinde angemeldet werden.


    Meldepflichtige Veranstaltungen § 7; Kleinveranstaltungen (unter 300 Teilnehmer), mobile Veranstaltungen (nach §10), in Gastgewerbebetrieben und nicht von Betriebsinhaber abgehalten werden,  müssen spätestens 2 Wochen vor Beginn angemeldet werden. 

    Anzeigepflichtige Veranstaltungen § 8; (300-1000 Teilnehmer) außerhalb einer genehmigten Veranstaltungsstätte, müssen mindestens 6 Wochen vor Beginn schriftlich angemeldet werden. Die Gemeinde kann mit Bescheid Auflagen zur Durchführung der Veranstaltung auf Kosten des Veranstalters vorschreiben

    Bewilligungspflichtige Veranstaltungen § 9; (>1000 Teilnehmer) müssen 3 Monate vor Beginn bei der Bezirkshauptmannschaft Weiz angemeldet werden.


    Für Märkte oder Straßensperren muss beim Bürgermeister eine Ausnahmegenehmigung eingeholt werden. Landesstraßen-Sperren sind bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft eingeholt werden.


    Druckversion Anmeldung einer Veranstaltung


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