Zentrum > Bürgerservice > oesterreich.gv.at - Lebenslagen
Die Selbstversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger ist kostenlos.
Sie kann von einer Person auf Antrag in Anspruch genommen werden, die sich der Pflege einer nahen Angehörigen/eines nahen Angehörigen widmet,
Diese Selbstversicherung kann auch rückwirkend bis maximal zwölf Monate vor der Antragstellung abgeschlossen werden.
Als nahe Angehörige sind anzusehen:
Diese Selbstversicherung kann auch neben einer die Pflichtversicherung begründenden Erwerbstätigkeit bestehen. Für die Erfüllung der Mindestversicherungszeit für die Alterspension gelten diese Zeiten der Selbstversicherung als Versicherungsmonate einer Erwerbstätigkeit.
Wohnsitz im Inland
Die Pensionsversicherungsanstalt (→ PVA)
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
Selbstversicherung – Pflege eines nahen Angehörigen – Antrag
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Montag, Mittwoch, Freitag08:00 - 12:00 Uhr
zusätzlich Montag
16:00 - 19:00 Uhr
und Mittwoch
14:00 - 16:00 Uhr
E-Mail *VornameFamilienname
Datenschutzbestimmungen * Ich erteile meine Einwilligung zur Verarbeitung der von mir angegebenen personenbezogenen Daten zum oben angeführten Verarbeitungszweck.Informationen zum Datenschutz
Datenschutz Gemeindeeinrichtungen Mail an Webmaster Sitemap Suche Impressum Barrierefreiheit