Veranstaltungen die im eigenen Gemeindegebiet liegen, sind im Gemeindeamt rechtzeitig anzumelden.
Bei einer nicht ordnungsgemäßem Meldung kann die Veranstaltung untersagt werden und ist mit Strafen zu rechnen.
Unterscheidungen bei der Veranstaltungsmeldung:
Meldepflichtige Veranstaltungen sind
Anzeigepflichtige Veranstaltungen sind
Die Gemeinde kann mit Bescheid Auflagen zur Durchführung der Veranstaltung auf Kosten des Veranstalters vorschreiben
Bewilligungspflichtige Veranstaltungen sind
Für Märkte oder Straßensperren (Gemeindestraßen) muss beim Bürgermeister eine Ausnahmegenehmigung eingeholt werden.
Landesstraßen-Sperren sind bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft zu beantragen.
Hüpfburgen: Werden bei einer Veranstaltung Hüpfburgen oder sonstige Veranstaltungseinrichtungen aufgestellt, muss eine eigene Meldung "Mobiler Veranstaltungsbetrieb" erfolgen. Es dürfen nur Veranstaltungseinrichtungen aufgestellt werden, welche im Steiermärkischen Veranstaltungsregister eingetragen sind.
Meldung Kleinveranstaltung herunterladen (0.1 MB)
Anzeige Veranstaltung herunterladen (0.12 MB)
Antrag Großveranstaltung herunterladen (0.12 MB)
Mobiler Veranstaltungsbetrieb Meldung herunterladen (0.1 MB)
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Montag, Mittwoch, Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
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