Veranstaltungsmeldung

Veranstaltungen die im eigenen Gemeindegebiet liegen, sind im Gemeindeamt rechtzeitig anzumelden.

Bei einer nicht ordnungsgemäßem Meldung kann die Veranstaltung untersagt werden und ist mit Strafen zu rechnen.


Unterscheidungen bei der Veranstaltungsmeldung:


Meldepflichtige Veranstaltungen sind

  • Kleinveranstaltungen (unter 300 Teilnehmer) bei dem keine Gefährdung der Teilnehmer und unbeteiligten Personen zu erwarten ist und die Veranstaltungszeit zwischen 8 und 23 Uhr ist,
  • oder in Gastgewerbebetrieben welche nicht vom Betriebsinhaber selbst abgehalten werden,
  • Veranstaltungen in bewilligten Veranstaltungsstätten,
  • müssen spätestens 2 Wochen vor Beginn angemeldet werden.



Anzeigepflichtige Veranstaltungen sind

  • bei 300-1000 Teilnehmer außerhalb einer genehmigten Veranstaltungsstätte, 
  • oder die länger als 23 Uhr dauern
  • müssen mindestens 6 Wochen vor Beginn schriftlich angemeldet werden. 

Die Gemeinde kann mit Bescheid Auflagen zur Durchführung der Veranstaltung auf Kosten des Veranstalters vorschreiben


Bewilligungspflichtige Veranstaltungen sind

  • Veranstaltungen bei der über 1000 Teilnehmer zu erwarten sind
  • müssen 3 Monate vor Beginn bei der Bezirkshauptmannschaft Weiz angemeldet werden.



Für Märkte oder Straßensperren (Gemeindestraßen) muss beim Bürgermeister eine Ausnahmegenehmigung eingeholt werden. 

Landesstraßen-Sperren sind bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft zu beantragen.


Hüpfburgen: Werden bei einer Veranstaltung Hüpfburgen oder sonstige Veranstaltungseinrichtungen aufgestellt, muss eine eigene Meldung "Mobiler Veranstaltungsbetrieb" erfolgen. Es dürfen nur Veranstaltungseinrichtungen aufgestellt werden, welche im Steiermärkischen Veranstaltungsregister eingetragen sind.



Meldung Kleinveranstaltung herunterladen (0.1 MB)

Anzeige Veranstaltung herunterladen (0.12 MB)

Antrag Großveranstaltung herunterladen (0.12 MB)

Mobiler Veranstaltungsbetrieb Meldung herunterladen (0.1 MB)

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