Mit diesem Formular können Veranstaltungen in der Gemeinde angemeldet werden.
Meldepflichtige Veranstaltungen § 7; Kleinveranstaltungen (unter 300 Teilnehmer), mobile Veranstaltungen (nach §10), in Gastgewerbebetrieben und nicht von Betriebsinhaber abgehalten werden, müssen spätestens 2 Wochen vor Beginn angemeldet werden.
Anzeigepflichtige Veranstaltungen § 8; (300-1000 Teilnehmer) außerhalb einer genehmigten Veranstaltungsstätte, müssen mindestens 6 Wochen vor Beginn schriftlich angemeldet werden. Die Gemeinde kann mit Bescheid Auflagen zur Durchführung der Veranstaltung auf Kosten des Veranstalters vorschreiben
Bewilligungspflichtige Veranstaltungen § 9; (>1000 Teilnehmer) müssen 3 Monate vor Beginn bei der Bezirkshauptmannschaft Weiz angemeldet werden.
Für Märkte oder Straßensperren muss beim Bürgermeister eine Ausnahmegenehmigung eingeholt werden. Landesstraßen-Sperren sind bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft eingeholt werden.
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Montag, Mittwoch, Freitag08:00 - 12:00 Uhr
zusätzlich Montag
16:00 - 19:00 Uhr
und Mittwoch
14:00 - 16:00 Uhr
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