Formulare

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    Hinweis
    Hinweis

    Von 16. bis 30. Juni 2023 liegen die Jagdpachtauszahlung zur öffentlichen Einsicht im Gemeindeamt auf. In dieser Zeit können von Grundeigentümern Einwendungen erhoben werden.


    Von 3. Juli 2023 bis 14. August 2023 können Grundeigentümer die Auszahlung mittels Formular beantragen

    Ohne Antrag erfolgt keine Auszahlung - Nicht fristgerecht beantragte Auszahlungen verfallen zu Gunsten der Gemeindekasse.