Formulare

  • .PDFBesamungszuschuss für tierhaltende Betriebe (183 KB) - .PDF
    Hinweis
    Hinweis

     

    Anlage 1_Meldung.pdf herunterladen (0.17 MB)

    Anlage 2_Deminimis_Förderantrag[1].pdf herunterladen (0.18 MB)


    Sehr geehrte BetriebsführerIn!

     

    Unsere Gemeinde leistet gemäß den Bestimmungen des § 17 Steiermärkischen Tierzuchtgesetz 2019, Förderungen zur Vatertierhaltung und zur künstlichen Besamung. 

     

    Wir bitten die Formulare (ANLAGE 1 & ANLAGE 2) vollständig ausgefüllt und samt Beilagen bis spätestens 31. Jänner 2025 an die Gemeinde (E-Mail; macher@st-kathrein-offenegg.gv.at) zurückzusenden ACHTUNG! Wird der Förderantrag samt Beilagen nicht fristgerecht abgeben, führt das zum Verlust des Förderanspruchs!

     

    Sollte sich der/die BetriebsführerIn oder andere Daten geändert haben, bitten wir um Bekanntgabe der Änderung. Die Förderung kann nur in dieser Gemeinde beantragt werden, in welcher die Tiere gehalten werden.

     

    Bei Bekanntgabe der E-Mail-Adresse können wir die Formular auch per Mail bereitstellen.




  • .PDFJagdpacht-Euro (307 KB) - .PDF
    Hinweis
    Hinweis

    Die aktuellen Daten für den Jagdpachteuro liegen zur öffentlichen Einsicht von 19. Juni 2024 bis 03. Juli 2024 im Gemeindeamt auf. In dieser Zeit können von den Grundeigentümern Einwendungen erhoben werden. Der Antrag auf Auszahlung kann von 08. Juli 2024 bis 19. August 2024 mittels Auszahlungsformular im Gemeindeamt beantragt werden. Das Formular ist auf der Homepage abrufbar (https://www.st-kathrein.at/Buergerservice/Formulare). Nicht rechtzeitig beantragte Auszahlungen verfallen zugunsten der Gemeindekassa.