Die aktuellen Daten für den Jagdpachteuro liegen zur öffentlichen Einsicht von 19. Juni 2024 bis 03. Juli 2024 im Gemeindeamt auf. In dieser Zeit können von den Grundeigentümern Einwendungen erhoben werden. Der Antrag auf Auszahlung kann von 08. Juli 2024 bis 19. August 2024 mittels Auszahlungsformular im Gemeindeamt beantragt werden. Das Formular ist auf der Homepage abrufbar (https://www.st-kathrein.at/Buergerservice/Formulare). Nicht rechtzeitig beantragte Auszahlungen verfallen zugunsten der Gemeindekassa.
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