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Viele Städte und Gemeinden stellen sehr günstige Wohnungen zur Verfügung. Die Voraussetzungen, um sich vormerken zu lassen, variieren aber stark.
In den meisten Fällen verlangte Voraussetzungen für die Anmeldung:
Erledigen Sie Ihren Antrag auf Zuweisung einer Gemeindewohnung online. Bitte prüfen Sie, ob Ihre Behörde das Verfahren anbietet.
Seit Oktober 2002 ist es möglich, dass sich zwei miteinander lebende Personen (z.B. Lebensgemeinschaft) für eine Gemeindewohnung gemeinsam eintragen lassen können.
In manchen Gemeinden (z.B. Wien) können sich Jugendliche bereits ab dem 17. Geburtstag für eine Gemeindewohnung anmelden.
Detaillierte Informationen über Einkommensgrenzen erhalten Sie beim Stadt- oder Gemeindeamt des jeweiligen Wohnortes.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Montag, Mittwoch, Freitag08:00 - 12:00 Uhr
zusätzlich Montag
16:00 - 19:00 Uhr
und Mittwoch
14:00 - 16:00 Uhr
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