Zur Teilnahme an der Europawahl am 9. Juni 2024 sind Sie berechtigt, wenn Sie
Wie können Sie wählen, wenn Sie am Wahltag nicht Ihr Wahllokal in Ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde aufsuchen können?
Dazu benötigen Sie eine Wahlkarte. Mit dieser können Sie wie folgt Ihre Stimme abgeben:
Als Auslandsösterreicherin oder als Auslandsösterreicher benötigen Sie auf jeden Fall eine Wahlkarte (ausgenommen, Sie können am Wahltag in der Gemeinde Ihrer Eintragung in der Europa-Wählerevidenz zufällig das für Sie zuständige Wahllokal aufsuchen).
Ab wann und wo können Sie die Ausstellung Ihrer Wahlkarte beantragen?
Als Auslandsösterreicherin oder als Auslandsösterreicher können Sie die Wahlkarte auch im Weg einer österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Generalkonsulat, Konsulat) anfordern.
Bis zu welchem Zeitpunkt kann die Ausstellung einer Wahlkarte beantragt werden?
Schriftlich (auch per E-Mail, Telefax oder, wenn vorhanden, über eine Internetmaske):
Mündlich (persönlich, nicht telefonisch):
Was wird bei der Antragstellung benötigt?
Bei einer mündlichen Antragstellung ein Identitätsdokument:
Bei einer schriftlichen Antragstellung zur Glaubhaftmachung Ihrer Identität:
Bei einer elektronischen Antragstellung mittels qualifizierter elektronischer Signatur „ID-Austria“ benötigen Sie keine weiteren Dokumente.
Beachten Sie bitte, dass jeder Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte eine Begründung (z.B. wegen Ortsabwesenheit oder Aufenthalts im Ausland) enthalten muss.
Ab welchem Zeitpunkt wird die Wahlkarte erhältlich sein?
Bitte beachten Sie:
Beantragung - Meine Wahlkarte HIER möglich
Wahlkarten - Informationsblatt
02.05.2024
Montag, Mittwoch, Freitag08:00 - 12:00 Uhr
zusätzlich Montag
16:00 - 19:00 Uhr
und Mittwoch
14:00 - 16:00 Uhr
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