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Für jedes schulpflichtige Kind (1.-9. Schulstufe) mit Hauptwohnsitz in unserer Gemeinde kann ein Antrag auf Zuschuss zu einer Schulveranstaltung beantragt werden.
Der Zuschuss beträgt 50 Euro einmal pro Jahr.
Für jedes schulpflichtige Kind (1.-9. Schulstufe) mit Hauptwohnsitz in unserer Gemeinde kann ein Antrag auf Zuschuss zu einer Schulveranstaltung beantragt werden. Der Zuschuss beträgt 50 Euro einmal pro Jahr.
Montag, Mittwoch, Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
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