Das Kathreinerhaus ist ein Veranstaltungsgebäude und beinhaltet
- einen Veranstaltungssaal mit Schank und Bühne
- Foyer mit Schank
- Damen-, Herren-, und Behindertengerechte Toilette
- Küche
Die beiden Schankanlagen (Foyer & Saal) sind vollausgestattet mit Gläserspüler, Gläser, Tabletts, Kaffeemaschinen. Die Veranstaltungstätte verfügt über ausreichend Tische & Sessel (31 Tische/219 Sessel) und 2 Beamer samt Leinwand (Foyer & Saal). Vor dem Kathreinerhaus sind viele kostenfreie Parkplätze vorhanden und auch der Vorplatz kann für Veranstaltungen bei Bedarf genutzt werden. Die Veranstaltungstätte ist barrierefrei und somit auch für Rollstuhlfahrer geeignet.
Das Kathreinerhaus ist ideal für
- Konzerte
- Feste
- Bälle
- Hochzeiten
- Theater
Das Kathreinerhaus ist für bis zu 200 Personen geeignet und kann über das Gemeindeamt gebucht werden. Für Catering bitten wir mit den Kathreiner Wirten direkt Kontakt aufzunehmen.
Die Tarife und weitere Informationen können in der Kathreinerhausordnung nachgelesen werden.
Übersichtsplan_Kathreinerhaus.pdf herunterladen (0.15 MB)
Terminanfragen stellen sie bitte an Katharina Macher (siehe Kontaktdaten)
Veranstaltungssaal mit Bühne und Schank
Schankanlage im Veranstaltungssaal
Schank im Eingangsbereich
Veranstaltungen die im eigenen Gemeindegebiet liegen, sind im Gemeindeamt rechtzeitig anzumelden.
Bei einer nicht ordnungsgemäßem Meldung kann die Veranstaltung untersagt werden und ist mit Strafen zu rechnen.
Unterscheidungen bei der Veranstaltungsmeldung:
Meldepflichtige Veranstaltungen sind
Anzeigepflichtige Veranstaltungen sind
Die Gemeinde kann mit Bescheid Auflagen zur Durchführung der Veranstaltung auf Kosten des Veranstalters vorschreiben
Bewilligungspflichtige Veranstaltungen sind
Für Märkte oder Straßensperren (Gemeindestraßen) muss beim Bürgermeister eine Ausnahmegenehmigung eingeholt werden.
Landesstraßen-Sperren sind bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft zu beantragen.
Hüpfburgen: Werden bei einer Veranstaltung Hüpfburgen oder sonstige Veranstaltungseinrichtungen aufgestellt, muss eine eigene Meldung "Mobiler Veranstaltungsbetrieb" erfolgen. Es dürfen nur Veranstaltungseinrichtungen aufgestellt werden, welche im Steiermärkischen Veranstaltungsregister eingetragen sind.
Meldung Kleinveranstaltung herunterladen (0.1 MB)
Anzeige Veranstaltung herunterladen (0.12 MB)
Antrag Großveranstaltung herunterladen (0.12 MB)
Mobiler Veranstaltungsbetrieb Meldung herunterladen (0.1 MB)
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Dies ist der interaktive Ortsplan. Die Karte dient der räumlichen Orientierung und ergänzt die textlichen Kontaktinformationen. Die Karte kann per Maus bedient werden. Alternativ können Sie die Adresse oben manuell in einem externen Kartendienst öffnen.
Montag, Mittwoch, Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
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