Förderung für Landwirte - Vatertierhaltung

Rinder auf einer grünen Wiese

Unsere Gemeinde leistet gemäß den Bestimmungen des § 3 Steiermärkischen Tierzuchtgesetz 2009, Beiträge zur Vatertierhaltung und zur künstlichen Besamung.

Alle landwirtschaftlichen Tierhalter werden einmal im Jahr (Dezember) angeschrieben und die Daten der durchgeführten Besamungen beziehungsweise Viehbestände erhoben. Der Zuschuss beträgt 17 Euro pro Besamung. Besamungen durch den Tierarzt werden direkt mit dem Tierarzt abgerechnet. Bei Eigenbesamung oder Stierhaltung werden die Zuschüsse meist im Jänner für das Vorjahr ausbezahlt.


Wurde eine Tierhaltung neu aufgenommen, bitte wir um ein E-Mail an macher@st-kathrein-offenegg.gv.at.


Rinder

17 Euro pro Besamung


Pferde

Beitrag für Deckung lt. Tierzuchtgesetz - wir direkt über Zuchtverband abgerechnet


Schaf- und Ziegenhaltung

Für den Ankauf von Zuchtwiddern und Ziegenböcken gelten die Richtlinien der jeweiligen Zuchtverbände. Unter folgenden Link finden sie Informationen und Formulare für den Antrag.

https://www.schafe-stmk-ziegen.at/service/foerderung-vatertierhaltung/

Erhebungsbogen Tierhaltung (14 KB) - .DOCX

Zuständig

  • Macher Katharina (Gemeindesekretärin - Bürgerservice, Bauamt, Tourismus, Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungsmeldungen, Meldewesen, Standesbeamtin)

Formulare

  • Besamungszuschuss für tierhaltende Betriebe (181 KB)
    Hinweis
    Hinweis

     Anlage 1_Meldung.docx herunterladen (0.02 MB)

    Anlage 2_Deminimis_Förderantrag.docx herunterladen (0.03 MB)



    Sehr geehrte BetriebsführerIn!

     

    Unsere Gemeinde leistet gemäß den Bestimmungen des § 17 Steiermärkischen Tierzuchtgesetz 2019, Förderungen zur Vatertierhaltung und zur künstlichen Besamung. 

     

    Wir bitten die Formulare (ANLAGE 1 & ANLAGE 2) vollständig ausgefüllt und samt Beilagen bis spätestens 31. Jänner an die Gemeinde (E-Mail; macher@st-kathrein-offenegg.gv.at) zurückzusenden ACHTUNG! Wird der Förderantrag samt Beilagen nicht fristgerecht abgeben, führt das zum Verlust des Förderanspruchs! 

     

    Sollte sich der/die BetriebsführerIn oder andere Daten geändert haben, bitten wir um Bekanntgabe der Änderung. Die Förderung kann nur in dieser Gemeinde beantragt werden, in welcher die Tiere gehalten werden.

     

    Bei Bekanntgabe der E-Mail-Adresse können wir die Formular auch per Mail bereitstellen.