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Unsere Gemeinde leistet gemäß den Bestimmungen des § 3 Steiermärkischen Tierzuchtgesetz 2009, Beiträge zur Vatertierhaltung und zur künstlichen Besamung.
Alle landwirtschaftlichen Tierhalter werden einmal im Jahr (Dezember) angeschrieben und die Daten der durchgeführten Besamungen beziehungsweise Viehbestände erhoben. Der Zuschuss beträgt 17 Euro pro Besamung. Besamungen durch den Tierarzt werden direkt mit dem Tierarzt abgerechnet. Bei Eigenbesamung oder Stierhaltung werden die Zuschüsse meist im Jänner für das Vorjahr ausbezahlt.
Wurde eine Tierhaltung neu aufgenommen, bitte wir um ein E-Mail an macher@st-kathrein-offenegg.gv.at.
Rinder
17 Euro pro Besamung
Pferde
Beitrag für Deckung lt. Tierzuchtgesetz - wir direkt über Zuchtverband abgerechnet
Schaf- und Ziegenhaltung
Für den Ankauf von Zuchtwiddern und Ziegenböcken gelten die Richtlinien der jeweiligen Zuchtverbände. Unter folgenden Link finden sie Informationen und Formulare für den Antrag.
https://www.schafe-stmk-ziegen.at/service/foerderung-vatertierhaltung/
Erhebungsbogen Tierhaltung (14 KB) - .DOCX
Montag, Mittwoch, Freitag08:00 - 12:00 Uhr
zusätzlich Montag
16:00 - 19:00 Uhr
und Mittwoch
14:00 - 16:00 Uhr
Datenschutzbestimmungen * Ich erteile meine Einwilligung zur Verarbeitung der von mir angegebenen personenbezogenen Daten zum oben angeführten Verarbeitungszweck.Informationen zum Datenschutz
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