Förderung für Landwirte - Vatertierhaltung

Rinder auf einer grünen Wiese

Unsere Gemeinde leistet gemäß den Bestimmungen des § 3 Steiermärkischen Tierzuchtgesetz 2009, Beiträge zur Vatertierhaltung und zur künstlichen Besamung.

Alle landwirtschaftlichen Tierhalter werden einmal im Jahr (Dezember) angeschrieben und die Daten der durchgeführten Besamungen beziehungsweise Viehbestände erhoben. Der Zuschuss beträgt 17 Euro pro Besamung. Besamungen durch den Tierarzt werden direkt mit dem Tierarzt abgerechnet. Bei Eigenbesamung oder Stierhaltung werden die Zuschüsse meist im Jänner für das Vorjahr ausbezahlt.


Wurde eine Tierhaltung neu aufgenommen, bitte wir um ein E-Mail an macher@st-kathrein-offenegg.gv.at.


Rinder

17 Euro pro Besamung


Pferde

Beitrag für Deckung lt. Tierzuchtgesetz - wir direkt über Zuchtverband abgerechnet


Schaf- und Ziegenhaltung

Für den Ankauf von Zuchtwiddern und Ziegenböcken gelten die Richtlinien der jeweiligen Zuchtverbände. Unter folgenden Link finden sie Informationen und Formulare für den Antrag.

https://www.schafe-stmk-ziegen.at/service/foerderung-vatertierhaltung/

Erhebungsbogen Tierhaltung (14 KB) - .DOCX

Zuständig

  • Macher Katharina (Gemeindesekretärin - Bürgerservice, Bauamt, Tourismus, Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungsmeldungen, Meldewesen)