Angehörigenbonus für pflegende Angehörige beantragen!

pflege

Im Zuge der Pflegereform wurde vom Nationalrat die Einführung

  • des Angehörigenbonus bei Selbst- und Weiterversicherung und
  • des Angehörigenbonus (ohne Selbst- und Weiterversicherung)


für Personen beschlossen, die eine*n nahe*n Angehörige*n mit Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 4 pflegen.

Der Angehörigenbonus gebührt frühestens ab 1. Juli 2023 und beträgt monatlich 125 Euro.


Das Antragsformular zum Angehörigenbonus finden Sie hier (423 KB).

Den Angehörigenbonus bei Selbst-/Weiterversicherung erhalten Sie amtswegig (keine Antragstellung erforderlich), sofern die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.

Informationen zu Anspruchsvoraussetzungen und Antragstellung finden Sie HIER - Informationsblatt

05.04.2024