Im Zuge der Pflegereform wurde vom Nationalrat die Einführung
für Personen beschlossen, die eine*n nahe*n Angehörige*n mit Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 4 pflegen.
Der Angehörigenbonus gebührt frühestens ab 1. Juli 2023 und beträgt monatlich 125 Euro.
Das Antragsformular zum Angehörigenbonus finden Sie hier (423 KB).
Den Angehörigenbonus bei Selbst-/Weiterversicherung erhalten Sie amtswegig (keine Antragstellung erforderlich), sofern die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.
Informationen zu Anspruchsvoraussetzungen und Antragstellung finden Sie HIER - Informationsblatt
05.04.2024
Montag, Mittwoch, Freitag08:00 - 12:00 Uhr
zusätzlich Montag
16:00 - 19:00 Uhr
und Mittwoch
14:00 - 16:00 Uhr
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