Heizkostenzuschuss jetzt beantragen

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Das Land Steiermark hat den Heizkostenzuschuss wieder in der Höhe von 340 Euro beschlossen. Diese Maßnahme stellt eine wichtige Unterstützung für tausende steirische Haushalte dar.

Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark kann von bis 28. Februar in Gemeindeamt der jeweiligen Wohnsitzgemeinde beantragt werden.

Auch in diesem Jahr werden die Einkommensobergrenzen (Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen) auf das aktuelle EU-SILC-Niveau angehoben. Diese betragen:

  • für einen Ein-Personen-Haushalte 1.661 Euro,
  • Haushaltsgemeinschaften 2.492 Euro,
  • sowie 498 Euro für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind.


Bitte beachten Sie: Als Einkommen gilt 1/12 des Jahresnettoeinkommens (inkl. Sonderzahlungen)! Neu ab 2025 - die Heizkostenrechnung muss vorgelegt werden.

Die genauen Bestimmungen finden Sie in der Richtlinie:

Richtlinien Heizkostenzuschuss herunterladen (0.15 MB)

Bei Fragen steht Ihnen wie immer auch das Sozialservice des Landes unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800/20 10 10 zur Verfügung.

09.10.2025