Formulare

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  • .PDFRegenwasserzisterne - Förderantrag (309 KB) - .PDF
    Hinweis
    Hinweis

    Landesförderung - Errichtung Wasserzisterne - 10 x bis zu 1000 Euro Förderung 


    Uns wurde vom Land Steiermark eine Förderung für 10 Neuerrichtungen von Wasserzisternen zugesagt. Die Meldung an die Gemeinde muss bis spätestens 30. September 2025 erfolgen. Das Formular ist auf der Homepage/Bürgerservice/Formulare abrufbar.


    Was wird gefördert?

    Die Speicherung und Nutzung von Regenwasser für private Bewässerungszwecke (Gartenbewässerung) wird als Pauschalförderung pro Speicheranlage (Zisterne) abgewickelt.

    Die Kosten sind anhand von Firmenrechnungen und Zahlungsbelegen für Behälter, Material und Einbau nachzuweisen.

    Kosten für den Umbau von bestehenden Anlagen, Verteilungseinrichtungen (Pumpen, Leitungen) sowie Eigenleistungen können nicht berücksichtigt werden.


    Wer kann die Förderung beantragen?

    Private Förderungswerber nach Errichtung der Speicheranlage.


    Welche Vorraussetzungen müssten erfüllt sein?

    • Als generelle Förderungsvoraussetzungen gelten die Förderungsrichtlinien Siedlungswasserwirtschaft 2024 des Landes Steiermark. Errichtung muss im Jahr 2024 oder 2025 sein.

    Förderrichtlinien Siedlungswasserw 2024.pdf herunterladen (0.15 MB)

    • Die Speicheranlage (Zisterne) muss mindestens 5 m³ Speichervolumen aufweisen. 
    • Die Errichtung einer Wasserzisterne ist ein Meldepflichtiges Bauvorhaben nach §21 Stmk. BauG

    21_Meldepflichtiges Bauvorhaben.pdf herunterladen (0.14 MB)

    • Eine Fotodokumentation über die den Einbau/Errichtung ist uns als Gemeinde vorzuweisen.


    Weitere Informationen:

    www.wasserwirtschaft.steiermark.at/Regenwasser Zisternen