Veranstaltungen die im eigenen Gemeindegebiet liegen, sind im Gemeindeamt rechtzeitig anzumelden.
Bei einer nicht ordnungsgemäßem Meldung kann die Veranstaltung untersagt werden und ist mit Strafen zu rechnen.
Unterscheidungen bei der Veranstaltungsmeldung:
Meldepflichtige Veranstaltungen sind
- Kleinveranstaltungen (unter 300 Teilnehmer) bei dem keine Gefährdung der Teilnehmer und unbeteiligten Personen zu erwarten ist und die Veranstaltungszeit zwischen 8 und 23 Uhr ist,
- Oder in Gastgewerbebetrieben welche nicht vom Betriebsinhaber selbst abgehalten werden,
- Veranstaltungen in bewilligten Veranstaltungsstätten,
- wenn zB. Hüpfburgen aufgestellt werden (mobiler Veranstaltungsbetrieb)
- müssen spätestens 2 Wochen vor Beginn angemeldet werden.
1 Meldung - Kleinveranstaltung.doc herunterladen (0.21 MB)
1 Meldung-mobiler Veranstaltungsb Hüpfburg.doc herunterladen (0.3 MB)
Anzeigepflichtige Veranstaltungen sind
- bei 300-1000 Teilnehmer außerhalb einer genehmigten Veranstaltungsstätte,
- oder die länger als 23 Uhr dauern
- müssen mindestens 6 Wochen vor Beginn schriftlich angemeldet werden.
Die Gemeinde kann mit Bescheid Auflagen zur Durchführung der Veranstaltung auf Kosten des Veranstalters vorschreiben
1 Anzeige - Veranstaltung.doc herunterladen (0.39 MB)
Bewilligungspflichtige Veranstaltungen sind
- Veranstaltungen bei der über 1000 Teilnehmer zu erwarten sind
- müssen 3 Monate vor Beginn bei der Bezirkshauptmannschaft Weiz angemeldet werden.
Für Märkte oder Straßensperren (Gemeindestraßen) muss beim Bürgermeister eine Ausnahmegenehmigung eingeholt werden.
Landesstraßen-Sperren sind bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft zu beantragen.