Jeder Grundeigentümer der Gemeinde kann gemäß § 21 des Steiermärkischen Jagdgesetzes 1986, LGBl. 23/1986 idgF. einen Antrag auf Auszahlung des Jagdpacht-Schillings beantragen. Nicht rechtzeitig beantrage Auszahlungen verfallen zugunsten der Gemeindekassa.
Der Antrag auf Auszahlung kann
von 11. Mai 2026
bis 26. Juni 2026
beantragt werden.