Das Land Steiermark unterstützt einkommensschwache Haushalte mit 340 Euro Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2026/27.
Der Heizkostenzuschuss kann von 1.Oktober bis 28. Februar in Gemeindeamt der jeweiligen Wohnsitzgemeinde beantragt werden.
Einkommensobergrenzen (Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen):
- für einen Ein-Personen-Haushalte 1.827 Euro,
- Haushaltsgemeinschaften 2.741 Euro,
- sowie 548 Euro für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind.
Bitte beachten Sie: Als Einkommen gilt 1/12 des Jahresnettoeinkommens (inkl. Sonderzahlungen)! Die Heizkostenrechnung + Zahlungsnachweis muss vorgelegt werden.
Die genauen Bestimmungen finden Sie in der Richtlinie: Richtlinien Heizkostenzuschuss 2026_27[1].pdf herunterladen (0.14 MB)
Bei Fragen steht Ihnen wie immer auch das Sozialservice des Landes unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800/20 10 10 zur Verfügung.