Am 23. März 2025 finden in der Steiermark Gemeinderatswahlen statt. Es werden 15 Mitglieder für die nächsten 5 Jahre gewählt. Die Bürgermeister werden in der Steiermark nicht direkt, sondern vom Gemeinderat in seiner konstituierenden Sitzung gewählt.
Wahlberechtige Personen
Wahlberechtigt sind alle Personen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und am Stichtag (6.1.2025) die österreichische Staatsbürgerschaft (oder eines anderen Mitgliedsstaates der EU besitzen) vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und in der Gemeinde den Hauptwohnsitz haben.
Wahlkarte
Sie können die Wahlkarte persönlich, schriftlich (Postweg, E-Mail) oder mit ID-Austria über das Digitale Amt (APP) anfordern.
Schriftliche Anträge können bis 19.3.2025 (16 Uhr) und persönliche Anträge bis 21.3.2025 (12 Uhr) angenommen werden.
Stimmabgabe mit Wahlkarte
Wenn Sie ihre Wahlkarte persönlich abholen, können sie direkt im Gemeindeamt Ihre Stimme abgeben.
Zugesendete Wahlkarten können per Post (unfrankiert) zurückgeschickt, im Gemeindeamt oder am Wahltag im Wahllokal abgegeben werden.
Wahllokale/Wahlsprengel
In unserer Gemeinde gibt es 3 Wahlsprengel. Jede wahlberechtigte Person ist einem Sprengel zugeordnet und kann nur in diesem vorgegebenen Wahllokal wählen. Wahlkarten können in jedem Wahllokal in der Gemeinde abgegeben werden.
Sprengel I - Dorf
Volksschule, Dorf 99
Sprengel II - Schmied in der Weiz
GH Karlwirt, Schmied i.d.W. 159
Sprengel III - Brandlucken
GH Unterberger, Brandlucken 53
Die Wahllokale sind von 8-12 Uhr geöffnet.