Förderung - Regenwasser Zisterne

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Es besteht die Möglichkeit, eine Förderung für die Errichtung einer Regenwasserzisterne beim Land zu beantragen. 

Sollten Sie seit 1.1.2024 eine Regenwasser Zisterne errichtet haben oder planen eine Errichtung, können Sie sich im Gemeindeamt melden bis 1.3.2024. Die Gemeinde kann diese Förderung beim Land für Sie beantragen.


Was wird gefördert?

Eine Landesförderung von Maßnahmen für die Speicherung und Nutzung von Regenwasser für private Bewässerungszwecke (Gartenbewässerung) wird als Pauschalförderung pro Speicheranlage (Zisterne) abgewickelt. Die Speicheranlage (Zisterne) muss mindestens 5 m³ Speichervolumen aufweisen 

Die Errichtung einer neuen Regenwasser Zisterne kann ab dem Inkrafttreten der Förderungsrichtlinie mit 01.01.2024 gefördert werden.

Die Kosten sind anhand von Firmenrechnungen und Zahlungsbelegen für Behälter, Material und Einbau nachzuweisen.

Kosten für den Umbau von bestehenden Anlagen, Verteilungseinrichtungen (Pumpen, Leitungen) sowie Eigenleistungen können nicht berücksichtigt werden.

Wer kann die Förderung beantragen?

Private Förderungswerber können eine Landesförderung nach der Errichtung der Regenwasser Zisterne im gleichem Jahr sowie im Folgejahr über die jeweilige Gemeinde, sofern diese an dem Förderprogramm teilnimmt, beantragen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Landesförderung beträgt bis zu € 1.000,- pro Speicheranlage (Zisterne). Die Kosten sind anhand von Rechnungen und Zahlungsbelegen bei der jeweiligen Gemeinde bekannt zu geben.

Die Auszahlung der Landesförderung erfolgt nach Unterfertigung eines Förderungsvertrages entweder über die jeweilige Gemeinde oder direkt an den privaten Förderungswerber bis Ende des jeweiligen Jahres.

Erforderliche Angaben für die Förderungsabwicklung:

  • Daten des Förderungswerbers (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Bankverbindung)
  • Bestätigung der Gemeinde (ordnungsgemäße Errichtung, Speichervolumen, Rechnungssumme)

02.12.2024