Besamungszuschuss für tierhaltende Betriebe

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Anlage 2_Deminimis_Förderantrag.docx herunterladen (0.03 MB)



Sehr geehrte BetriebsführerIn!

 

Unsere Gemeinde leistet gemäß den Bestimmungen des § 17 Steiermärkischen Tierzuchtgesetz 2019, Förderungen zur Vatertierhaltung und zur künstlichen Besamung. 

 

Wir bitten die Formulare (ANLAGE 1 & ANLAGE 2) vollständig ausgefüllt und samt Beilagen bis spätestens 31. Jänner an die Gemeinde (E-Mail; macher@st-kathrein-offenegg.gv.at) zurückzusenden ACHTUNG! Wird der Förderantrag samt Beilagen nicht fristgerecht abgeben, führt das zum Verlust des Förderanspruchs! 

 

Sollte sich der/die BetriebsführerIn oder andere Daten geändert haben, bitten wir um Bekanntgabe der Änderung. Die Förderung kann nur in dieser Gemeinde beantragt werden, in welcher die Tiere gehalten werden.

 

Bei Bekanntgabe der E-Mail-Adresse können wir die Formular auch per Mail bereitstellen.




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