Förderungen und Zuschüsse
Übersicht aller Gemeindeförderungen oder Zuschüsse
Förderungen & Zuschüsse durch die Gemeinde
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Geburtenaktion der Gemeinde St. Kathrein/Off.

Die Gemeinde St. Kathrein/Off. unterstützt unsere "neuen Gemeindebürger" und deren Eltern mit einem Baby-Packerl.
BABY-Packerl;
50 Eur Sparbuch-Gutschein
12 Windel-Müllsäcke (Wert: 30 Eur)
Das Baby-Packerl wird persönlich vom Bürgermeister überreicht.
Zuschuss zu deinem Fahrsicherheitstraining

Die Gemeinde St. Kathrein/Off. zahlt einmalig einen Zuschuss von 70 Euro zum Fahrsicherheitstraining.
Was benötigt man, um den Zuschuss zu erhalten:
- ausgefüllten Antrag
- Kopie der Teilnahmebestätigung
Beides im Gemeindeamt abgeben oder per Mail an gde (at) st-kathrein-offenegg.gv. at
Mobilitätszuschuss für Studierende

Jedem Studierenden mit Hauptwohnsitz in St. Kathrein/Off. steht eine Unterstützung in der Höhe von 200 Eur pro Semester zu.
Antragstellung erfolgt im Gemeindeamt oder per Mail unter gde (at) st-kathrein-offenegg.gv. at. Vorzulegen ist die aktuelle Inskreptionsbestätigung.
Sanierungscheck für Private
- Altes Haus sanieren - Sanierungscheck
Aufgrund des großen Erfolges im Vorjahr wird die Förderungsaktion Sanierungsscheck für Private vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) weitergeführt. Damit werden thermische Gebäudesanierungen unterstützt und ein weiterer wesentlicher Schritt zur Klimaneutralität 2040 Österreichs gesetzt.
Die Antragstellung ist ab 11.05.2020 ausschließlich über die Online-Plattform der Kommunalkredit Public Consulting möglich (Link unten).
Anträge können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.12.2020 eingebracht werden.
Die Lieferung von Materialien und die Umsetzung der geförderten Maßnahmen müssen zwischen dem 01.01.2020 und dem 30.06.2022 erfolgen.
Weitere Informationen:
https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/sanierungsscheck-fuer-private-2020-efh.html

Privatwegeförderung - Haus- und Hofzufahrt
Die Gemeinde St. Kathrein am Offenegg unterstützt Gemeindebewohner, welchen ihren Hauptwohnsitz bei uns haben, mit einer Privatwegeförderung.
Der Antrag muss im Gemeindeamt abgegeben werden und wird laut den bestehenden Richtlinien bearbeitet.
Dokumente zum download:
Umweltförderung der Gemeinde

Wenn du auf eine umweltschonendere Energieressource umsteigst, wirst du von der Gemeinde mit einen einmaligen Zuschuss von 200 Eur unterstützt (bei Hauptwohnsitz Kathrein) oder 100 Eur (bei Nebenwohnsitz Kathrein) unterstützt.
Folgende Maßnahmen werden unterstützt:
-Holz-Zentralheizung
-Anschluss an die Nahwärme
-Solaranlage
-Photovoltaik-Anlage
-Wärmepumpe
Antragstellung erfolgt mit diesem Formular im Gemeindeamt oder unter gde (at) st-kathrein-offenegg.gv. at.
Bauförderung - Bauabgabe
Die Gemeinde kann eine Förderung der Bauabgabe unter folgenden Kriterien gewähren:
- Das Bauvorhaben wird mit erneuerbaren Energieträgern beheizt - 50 % der Bauabgabe wird erstattet.
- Das Bauvorhaben wird mit Heizöl, Erdgas, Kohle, Koks beheizt - 25 % der Bauabgabe wird erstattet.
Antragstellung erfolgt mit diesem Formular und den entsprechenden Nachweisen über die Heizform in dem Gemeindeamt oder unter gde (at) st-kathrein-offenegg.gv. at.

Förderungen von Bund und Land ab sofort abrufbar
Das Land Steiermark und der Bund veröffentlichten ihre Förderprogramme:
Energie- Förderungen für Private 2021
Was wird gefördert?
· Für die Umstellung von Öl, Kohle oder Gas auf ein klimafreundliches Heizsystem gibt es vom Bund max. € 5.000 („Raus-aus-Öl“-Bonus“) und vom Land Stmk. max. € 3.600.
· Thermische Solaranlagen werden vom Bund mit max. € 700 gefördert und vom Land Stmk. mit max. € 150/m².
· Gefördert werden ebenso die Errichtung von Photovoltaikanlagen. € 250/kWp werden vom Bund zur Verfügung gestellt.
· Eine attraktive Fördermöglichkeit besteht für die thermische Sanierung: Max. € 6.000 pro Antrag fördert der Bund im Rahmen der Sanierungsoffensive. Vom Land gibt es zusätzlich einen 15 %igen Direktzuschuss oder einen 30%igen Annuitätenzuschuss.
Die Landesförderungen sind mit den Bundesförderungen (z.B. Raus aus Öl) kombinierbar. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Lokalen Energieagentur – LEA GmbH unter der Telefonnummer 03152/8575-500 bzw. office@lea.at.
Eine Übersicht aller Energieförderungen von Bund und Land erhalten sie in dieser Übersicht.
Ihre Energieberatung vom Land Steiermark gefördert 2021
Ihre individuelle Energieberatung durch einen Ich tu's Berater/ eine Ich tu's Beraterin wird vom Land Steiermark gefördert:
- Energieberatung
(per Telefon, im Büro oder Vor-Ort) - Vor-Ort Gebäudecheck
Sie erhalten den Selbstbehalt zurück, wenn sie innerhalb von 12 Monaten nach einer erfolgten Vor-Ort-Energieberatung eine der folgenden Maßnahmen umsetzen:
- Einbau von min. einer hocheffizienten Umwälzpumpe
- Tausch von alten, fachgerecht entsorgten E-Geräten der Klassen Kühl- oder Gefrier- und Gefrierkombi-geräte, Waschmaschinen, E-Herde und Backofen auf neue min. A++ Geräte
- Einbau von automatischen Thermostatventilen
- Errichtung einer Photovoltaikanlage und/oder eines Stromspeichers
- Sanierung nach klimaaktiv Standard - Bronze, Silber, Gold
- Tausch der Heizflächen auf Niedertemperatur-wärmeabgabesystem samt hydraulischem Abgleich (Umstellung von mindestens 75 % der beheizten Wohnnutzfläche), welche mit Hochtemperatur-wärmeabgabesystemen (Radiatorenheizung) versorgt sind
- Einbau einer kontrollierten Wohnraumlüftung
- Anschaffung eines E-Autos/ auch E-Gebrauchtwagens
Antragsformular für Umsetzungsbonus
Die Serviceline ist von Montag bis Freitag unter 036/877-3955 erreichbar.
Wirtschaftsförderung für Betriebsansiedlungen & Betriebsübernahmen
Wirtschaftsförderung für Betriebsansiedlungen & Betriebsübernahmen
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Regionalenergie Steiermark
Die Regionalenergie Steiermark ist beauftragte Fördereinreichstelle des Landes Steiermark, Abteilung 15 - Fachabteilung Energie und Wohnbau.Mit 1. Juni 2020 treten nun die neuen Ökoförderrichtlinien des Landes Steiermark für Biomasse-, Solarthermieanlagen sowie Wärmepumpen in Kraft. |