Wasserleitungsordnung

12.04.2021

Für Häuser im Versorgungsbereich besteht eine Anschlusspflicht.

Liegt das Haus außerhalb des Versorgungsbereiches kann man jedoch freiwillig anschließen.

Genauere Informationen entnehmen Sie unserer Wasserleitungsordnung.


Antragsformular - Anhang I:

Antrag_Wasseranschluss herunterladen (0.33 MB)