Hundeabgabenverordnung

01.01.2013

An- ­und Abmeldepflicht eines Hundes


Eine Person, die einen über 3 Monate alten Hund hält (Hundehalterin/Hundehalter), hat dies der Gemeinde, in der sie ihren Hauptwohnsitz hat, binnen 4 Wochen zu melden.

Was braucht man für die Anmeldung des Hundes: 

* Daten des Hundehalters, Daten des Hundes (Hundepass), Nachweis Hundehaftpflicht (meist in Haushaltsversicherungen inkludiert), Hundekundenachweis.  

Anmeldung_eines_Hundes[1].pdf herunterladen (0.29 MB)


Abmeldung eines Hundes:

*Die Hundehalterin/der Hundehalter hat die Beendigung des Haltens eines Hundes unter Angabe des Endigungsgrundes und unter Bekanntgabe einer allfälligen neuen Hundehalterin/eines allfälligen neuen Hundehalters innerhalb von 4 Wochen der Gemeinde zu melden. Diese Meldepflicht gilt auch, wenn die Hundehalterin/der Hundehalter den Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegt. 


Abgabensätze, Abgabenbegünstigungen, Abgabenbefreiung

Die Abgabe wird für das Kalenderjahr erhoben und beträgt jährlich € 100,- je Hund.


Abgabenbegünstigung:

Für Wach-, Jagd-, oder Berufshunde ist der Abgabensatz 30 Euro pro Jahr.

Bei Absolvierung spezieller Hundekurse (lt. §5 Abs. 3) kann eine Ermäßigung von 50 % auf die in § 3 geregelten Abgabesätze gewährt werden.

Für Hundezüchter von rassereinen Hunden (lt. §5 Abs. 1 & 2) kann eine Ermäßigung von 30 Euro auf die in § 3 geregelten Abgabesätze gewährt werden

Für eine Begünstigung muss ein Antrag gestellt werden - Antrag_auf_Ermäßigung[1].pdf herunterladen (0.3 MB)


Hundekundenachweis:

Die Bezirkshauptmannschaft bietet mehrmals im Jahr Kurse an. Die Kurse werden über die Amtstafel der Gemeinde kundgemacht. Nach Absolvierung des 4-stündigen theoretischen Kurses erhält man den "Hundekundenachweis". Der Kurs umfasst die Themen:

- Allgemeine Anforderungen zum Halten eines Hundes

- Verhalten und rassespezifische Eigenschaften von Hunden

- Erziehung und Ausbildung von Hunden

- Gefahrenquellen und Gefahrenvermeidungen

- rechtliche Rahmenbedingungen


Ausnahmen:

Personen, welche die Absolvierung einer Jagdprüfung oder Aufsichtsjägerprüfung, eines abgeschlossenen Studiums der Veterinärmedizin oder Zoologie oder die Ausbildung zum tierschutzqualifizierte Hundetrainer, nachweisen können, müssen den Hundekundekundenachweis NICHT erbringen.


Detailliertere Informationen finden sie in der Hundeabgabenverordnung der Gemeinde


Werden Hunde nicht angemeldet, können Verwaltungsstrafen bis 4000 Euro ausgesprochen werden.